Die HIS-KV-Schnellinformationen werden kumulierend, d.h. für den gesamten zurückliegenden Zeitraum eines Jahres berechnet. Soweit im Nachhinein relevante Datenmengen nachgeliefert werden, wird nur die letzte (aktuellste) Schnellinformation auf diesem Datenstand neu erstellt und in dieser Liste ersetzt. Weitere Informationen finden sie hier.
Im Jahr 2021 gab es externe und interne Faktoren wie u.a.:
a) den wellenförmigen Verlauf der Corona-Pandemie mit Schwankungen bei der Inanspruchnahme von Heilmitteln durch die Versicherten
b) das Inkrafttreten der neuen Heilmittel-Richtlinien zum 01.01.2021 mit Zusammenfassung der Diagnosegruppen und Veränderung der Verordnungssystematik
c) die Einführung eines einheitlichen Verordnungsformulares (Muster 13) für Heilmittel mit notwendigen Anpassungen der technischen Voraussetzungen zur Abrechnung nach § 302 SGB V
d) den Abschluss der bundeseinheitlichen Verträge nach § 125 Abs. 1 SGB V bzw. der Schiedsverfahren zu den bundeseinheitlichen Verträgen nach § 125 Abs. 1 SGB V mit zeitlichen Verschiebungen im Abrechnungsverhalten der Leistungserbringer die eine sachgerechte Qualitätssicherung der Daten für einzelne Quartale nicht zuließen. Der GKV-Spitzenverband stellt daher für das Jahr 2021 ausschließlich einen kumulierten Gesamtjahresbericht online zur Verfügung.
Vor diesem Hintergrund ist es für die HIS-Berichte des 1., 2. und 3. Quartals 2022 nicht möglich, die sonst üblichen prozentualen Änderungswerte zum jeweiligen Vorjahreszeitraum im Jahr 2021 abzubilden.