Zunächst steht Ihnen ausschließlich für den Heilmittelbereich Ergotherapie ein derartiger bundesweiter Bericht zur Verfügung. In absehbarer Zeit wird ein separater HIS-Bericht zur Blankoverordnung in der Physiotherapie folgen. Die HIS-Berichte zur Blankoverordnung werden in zeitlicher Analogie zu den HIS-Berichten nach § 84 SGB V quartalsweise veröffentlicht und sollen auch einen Vergleich zwischen den beiden Säulen der Regelversorgung mit Heilmitteln nach § 125 und § 125a SGB V ermöglichen.
Im Unterschied zu den HIS-Berichten nach § 84 SGB V werden die HIS-Berichte zur Blankoverordnung nicht im PDF-Format, sondern als online abrufbare Berichte auf einer Weboberfläche veröffentlicht. Direkt innerhalb des jeweiligen indikationsbezogenen Berichtes haben Sie die Möglichkeit den gewünschten Berichtszeitraum auszuwählen. Dabei werden die dargestellten Daten kumulierend, d.h. für den gesamten zurückliegenden Zeitraum eines Jahres berechnet. Soweit im Nachhinein relevante Datenmengen nachgeliefert werden, wird nur der letzte (aktuellste) Bericht auf diesem Datenstand neu erstellt.
Im jeweiligen HIS-Bericht zur Blankoverordnung haben Sie die Möglichkeit, die in den verschiedenen Tabellen und Abbildungen dargestellten Daten zu exportieren (bspw. im Excel-Format). Erläuterungen zu den verwendeten Kennzahlen und Begriffen sind im allgemeinen Glossar zu den HIS-Berichten unter www.gkv-his.de sowie ergänzend im Reiter „Glossar“ am Ende des jeweiligen HIS-Berichtes zur Blankoverordnung aufgeführt.