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Zulassende Stellen für Heilmittel nach § 124 Absatz 2 SGB V
Heilmittelleistungen nach § 32 SGB V in den Bereichen Physiotherapie, Ergotherapie, Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie, Podologie und Ernährungstherapie dürfen nur von zugelassenen Leistungserbringern zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen erbracht werden. Die Zulassung kann bei der für das jeweilige Bundesland zuständigen Arbeitsgemeinschaft nach § 124 Absatz 2 SGB V beantragt werden. Nachstehend finden Sie die entsprechenden Kontaktdaten.
Zu den ausgewählten Kriterien konnte keine Zulassungsstelle gefunden werden.